Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter: The Marketplace Guys UG (haftungsbeschränkt), Ritterstraße 8, 33602 Bielefeld (nachfolgend „Anbieter").

Sprachversionen

Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Im Falle von Widersprüchen oder Auslegungsunterschieden zwischen den beiden Versionen ist die deutsche Fassung maßgeblich und rechtsverbindlich. Die englische Fassung dient ausschließlich der Information.

§ 1 Geltungsbereich; B2B-Beschränkung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung des unter der Marke „Marginly" angebotenen Software-as-a-Service-Produkts.

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Mit der Bestellung versichert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine cloud-basierte Software (Software-as-a-Service) zur Verfügung, die Daten aus der OTTO-Market-API synchronisiert, aufbereitet und Funktionen zur Optimierung der OTTO-SPA-Werbekampagnen sowie zur Sortiments- und Bestelldaten-Analyse bereitstellt (nachfolgend „Service").

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie der gewählten Tarifstufe.

(3) Der Anbieter schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Steigerung von Werbeumsätzen, Conversion-Rates oder Marktplatz-Kennzahlen. Der Service ist ein Werkzeug zur Unterstützung der unternehmerischen Tätigkeit des Kunden.

§ 3 Vertragsschluss und Testphase

(1) Die Darstellung des Services auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags ab, indem er in der Anwendung einen Tarif und eine Abrechnungsperiode auswählt und den Bestellvorgang abschließt. Der Bestellvorgang wird auf einer vom Zahlungsdienstleister (§ 6 Abs. 2) betriebenen Bestellseite abgeschlossen, auf der der Kunde seine Rechnungsdaten angibt und die Zahlungsart wählt. Vor dem Abschluss kann der Kunde seine Eingaben prüfen und korrigieren.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung per E-Mail oder durch die Freischaltung des gewählten Tarifs in der Anwendung, je nachdem, was zuerst geschieht.

(4) Vor dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements kann der Kunde den Service einmalig 14 Tage lang kostenlos und ohne Angabe einer Zahlungsart testen (Testphase). Die Testphase beginnt mit der Freischaltung des Zugangs und endet automatisch nach 14 Tagen. Sie geht nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement über; ein Abonnement entsteht nur durch einen Abschluss nach Absatz 2. Für die Testphase gelten diese AGB entsprechend. Ein Anspruch auf eine Testphase oder auf eine wiederholte Testphase für denselben Kunden oder dasselbe OTTO-Konto besteht nicht.

(5) Schließt der Kunde bis zum Ende der Testphase kein Abonnement ab, wird der Zugang auf die Bereiche Abrechnung, Einstellungen und Datenexport beschränkt; Auswertungen, Änderungen und die Synchronisation mit OTTO sind ausgesetzt. Die Daten bleiben 30 Tage gespeichert und können als JSON-Datei exportiert werden. Der Kunde kann jederzeit ein Abonnement abschließen und den Service danach wieder in vollem Umfang nutzen. Der Anbieter ist berechtigt, ein Testkonto ohne Abonnement 30 Tage nach Ende der Testphase samt der darin gespeicherten Daten zu löschen.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter erbringt im Rahmen des gewählten Tarifs insbesondere folgende Leistungen:

  • Bereitstellung des Services über das öffentliche Internet als SaaS,
  • regelmäßige Synchronisation von Daten aus der OTTO-Market-API,
  • Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des Services,
  • Support gemäß dem jeweils gewählten Tarif (Reaktionszeiten siehe Tarifübersicht),
  • Bereitstellung notwendiger Dokumentation.

(2) Die Bereitstellung der Software erfolgt am Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums (Übergabepunkt). Für die Anbindung des Kunden an das Internet sowie für die Hard- und Software auf Kundenseite ist der Kunde verantwortlich.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet:

  • bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten,
  • gültige Zugangsdaten zur OTTO-Market-API bereitzustellen und sicherzustellen, dass er zur Anbindung dieser Zugänge berechtigt ist,
  • seine Login-Daten geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff zu sichern,
  • den Service nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht für rechtswidrige Zwecke, zur Umgehung von Schnittstellenlimits, für massenhaftes Scraping oder zur Beeinträchtigung der Verfügbarkeit,
  • erforderliche datenschutzrechtliche Grundlagen für die durch ihn veranlasste Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter sicherzustellen,
  • den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seines Accounts hat.

(2) Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter seinem Account vorgenommen werden, sofern ihn ein Verschulden trifft.

§ 6 Vergütung, Zahlungsarten, Zahlungsbedingungen, Preisanpassung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung wird im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) fällig. Der Kunde zahlt per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder PayPal; die Zahlungsart wählt er im Bestellvorgang und kann sie im Kundenportal (§ 7 Abs. 3) ändern. Die Zahlungsabwicklung übernimmt der Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Irland („Stripe“). Für Enterprise-Verträge kann die Zahlung auf Rechnung per Überweisung vereinbart werden; solche Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Schlägt eine Zahlung fehl, etwa durch Rücklastschrift, Ablehnung der Karte oder Widerruf der PayPal-Freigabe, kann der Anbieter den Einzug über den Zahlungsdienstleister wiederholen und erinnert den Kunden per E-Mail an die offene Zahlung. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und den Ersatz des Verzugsschadens zu verlangen. Ist die Vergütung 14 Tage nach Fälligkeit nicht vollständig eingegangen, kann der Anbieter den Zugang auf die Bereiche Abrechnung, Einstellungen und Datenexport beschränken; Auswertungen, Änderungen und die Synchronisation mit OTTO sind dann ausgesetzt, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung für die laufende Abrechnungsperiode bleibt bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 7 Abs. 4 bleibt unberührt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen anzupassen. Eine Preiserhöhung wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu. Hierauf wird er in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(5) Wählt der Kunde SEPA-Lastschrift, erteilt er im Bestellvorgang ein SEPA-Lastschriftmandat zugunsten des Anbieters und des Zahlungsdienstleisters. Der Kunde erhält vor jedem Einzug eine Vorankündigung (Pre-Notification) in Textform, mindestens zwei Kalendertage vor der Belastung; die Vorankündigung kann der Zahlungsdienstleister im Namen des Anbieters versenden. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere bei fehlender Deckung oder bei Widerspruch gegen eine berechtigte Belastung, trägt der Kunde in Höhe der dem Anbieter tatsächlich entstandenen Bankgebühren; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch. Der Kunde erhält jede Rechnung als PDF per E-Mail an die hinterlegte Rechnungsadresse und kann sie zusätzlich im Kundenportal unter „Abrechnung“ abrufen; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Der Kunde gibt im Bestellvorgang seine Firmenanschrift und, soweit vorhanden, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an und hält diese Angaben aktuell. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet; die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Reverse-Charge-Verfahren). Bei Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union richtet sich die Umsatzsteuer nach dem Recht am Sitz des Kunden.

(7) Im Agentur-Tarif richtet sich die Vergütung nach der Zahl der mit dem Service verbundenen OTTO-Konten. Der Grundpreis umfasst zwei Konten; jedes weitere Konto bis zum neunten wird mit dem in der Tarifübersicht genannten Zusatzpreis berechnet. Fügt der Kunde während einer Abrechnungsperiode ein Konto hinzu, wird der Zusatzpreis anteilig für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode berechnet und das Upgrade wird sofort wirksam. Entfernt der Kunde ein Konto, wird die Verringerung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam (Downgrade zum Periodenende); eine anteilige Erstattung für die laufende Periode erfolgt nicht. Ab zehn Konten ist ein Enterprise-Vertrag erforderlich.

(8) Schließt der Kunde das Abonnement zu einem als Launch-Preis gekennzeichneten Preis ab, bleibt dieser Preis für den gewählten Tarif und die gewählte Abrechnungsperiode bestehen, solange das Abonnement ununterbrochen fortbesteht; Absatz 4 findet auf Launch-Preise keine Anwendung. Der Launch-Preis endet mit dem Ende des Abonnements oder mit einem vom Kunden veranlassten Wechsel des Tarifs oder der Abrechnungsperiode; für einen späteren Neuabschluss oder den neuen Tarif gelten die dann gültigen Preise. Eine Änderung der Zahl der Konten im Agentur-Tarif (Absatz 7) ist kein Wechsel des Tarifs.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird je nach gewähltem Tarif mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat oder einem Jahr abgeschlossen.

(2) Sofern der Vertrag nicht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um einen weiteren Zeitraum entsprechender Dauer (Monats- bzw. Jahresabonnement).

(3) Die ordentliche Kündigung ist jederzeit zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode möglich; eine Kündigungsfrist besteht nicht. Die Kündigung kann über das Kundenportal in der Anwendung unter „Abrechnung“ (Kündigungsfunktion) oder in Textform (z. B. E-Mail an hello@themarketplaceguys.com) erklärt werden. Bis zum Ende der Abrechnungsperiode kann der Kunde den Service in vollem Umfang weiter nutzen; bereits gezahlte Vergütung für die laufende Abrechnungsperiode wird nicht erstattet.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei nachhaltigem Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung der Pflichten nach § 5 oder bei Insolvenz des Kunden vor.

(5) Nach Vertragsende bleiben die Daten des Kunden 30 Tage gespeichert. In dieser Zeit ist der Zugang auf die Bereiche Abrechnung, Einstellungen und Datenexport beschränkt, damit der Kunde seine Daten als JSON-Datei exportieren kann; Auswertungen, Änderungen und die Synchronisation mit OTTO sind ausgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter das Konto des Kunden und die synchronisierten OTTO-Daten; auf Wunsch des Kunden löscht der Anbieter früher. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungen, bleiben unberührt.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Services von 99 % im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens 48 Stunden in Textform oder im Service angekündigt. Geplante Wartungsfenster gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.

(3) Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen der OTTO-Market-API oder anderer Drittanbieter-Schnittstellen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und gelten nicht als Nichtverfügbarkeit des Services. Gleiches gilt für Ereignisse höherer Gewalt sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, auch für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, insbesondere entgangenen Werbe-Gewinn, entgangene Marktplatz-Umsätze, entgangene Provisionen oder Reputationsschäden auf Drittplattformen (insbesondere otto.de) ist außerhalb der Fälle nach Absatz 1 ausgeschlossen.

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen seiner über den Service verarbeiteten Daten vorzunehmen, soweit dies zumutbar ist. Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Erbringung des Services personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei der Synchronisation von OTTO-Bestelldaten mit Endkundenbezug), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der entsprechende Vertrag wird vom Anbieter zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

§ 11 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, technische Weiterentwicklungen, Änderungen des Leistungsumfangs oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und der Kunde durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung des Schweigens und sein Widerspruchs- bzw. Sonderkündigungsrecht hinweisen.

(3) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs hat der Anbieter das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bielefeld, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; eine etwaige Lücke ist in einer dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommenden Weise zu schließen.

Stand: 2026-10-22